Dez
8
2010

Die Einlagensicherung bei Geldanlagen

Der Begriff Einlagensicherung hat vor allem seit den weltweiten Bankencrashs für jeden Anleger eine besondere Bedeutung bekommen. Der Gesetzgeber hat 1997 eine verbindliche Richtlinie verabschiedet, in der festgehalten wird, welche gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherungen Banken ihren Kunden bieten müssen. Neben der Stabilität von Wirtschafts- und Finanzsystemen dient die Einlagensicherung auch vor allem der Vertrauensbildung von Kunden zu ihren Banken. Schließlich möchte jeder Anleger, der sein Vermögen einer Bank oder einem Vermittler anvertraut, seinen Einsatz auch beim Konkurs des Unternehmens nicht verlieren und eine Garantie, dass er sein Geld im schlimmsten Fall vollständig zurückerhält.

Die Sicherungsgrenzen liegen derzeit für EU-Mitgliederländer bei mindestens 50.000.- Euro und werden zum Dezember 2010 angehoben. Allein in Deutschland gibt es mehr als fünf verschiedene Sicherungsverbände, die unterschiedlich hohe Sicherungsgrenzen anbieten. Je nachdem, bei welchem Institut man sein Geld anlegt, kann die Einlagensicherung von 50.000.- Euro bis zur vollen Höhe der Einlage gehen, egal wie viel Geld angelegt worden ist. Da die Banken Beiträge in die Sicherungsfonds und Entschädigungseinrichtungen bezahlen und diese unterschiedlich hoch sind, kann eine Geldanlage bei einem Institut deutlich mehr Zinsen bringen als die gleiche Anlage bei einem anderen Unternehmen.

Im Fall einer Entschädigungsforderung muss man in Deutschland mit derzeit etwa drei Monaten Wartefrist rechnen. Möchte man sein Vermögen bei einer ausländischen Bank anlegen, so sollte man bedenken dass ihm Entschädigungsfall die Formulare und der gesamte Briefverkehr in einer anderen Sprache stattfinden und sich die Verfahren meist mehrere Monate in die Länge ziehen. Die EU versucht gerade, eine generelle Verkürzung des Entschädigungsverfahrens zu erreichen.

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